Elektro-Scooter bilden die neue E-Mobilität ab

Gemäß der Verordnung für die Elektrokleinstfahrzeuge mit Lenkstange und 20 km/h Beschränkung wäre der Titel noch länger, aber so ist auch eindeutig ausgedrückt, worum es geht. Es betrifft die Elektro Scooter mit einer Betriebserlaubnis/ Straßenzulassung. Die wendigen Roller ohne eine Straßenzulassung mit einem Sitz oder ohne sind an vielen Stellen im Stadtbild zu finden. Dabei handelt es sich um die Leihroller, die einfach abgestellt werden können. Sie sind attraktiv als Leihgerät oder privates Verkehrsmittel, das zusammengeklappt mit Gurt bis an den Arbeitsplatz mitgenommen werden kann. Es hat im Kofferraum Platz und kann Strecken bis zu 20 km zurücklegen. Ideal, um das Auto stehen zu lassen oder den gesamten Weg zum Job, zum Einkauf etc. damit zu bewältigen.

Für wen ist so ein Roller nützlich?

Eine Zeit lang galt es als das Hipster Verkehrsmittel. Die Bilder eines jungen Mannes mit wehender Krawatte auf dem Elektro Scooter durch die Straßen einer Großstadt fahrend, sorgten für diesen Anschein. Dieser Anschein täuscht ein wenig, denn auch Frauen fahren gern damit. Der E-Scooter ist aber nur für eine Person zulässig und daher sind die Frauen mit Kindern eher mit dem Auto unterwegs. Die zulässige Geschwindigkeit macht den Roller auch für Senioren attraktiv. Die Ausführungen mit einem Sitz erlauben die Benutzung auch weniger sportlich ambitionierten Menschen. Im Gegensatz zu Fahrradfahren ist das ein weniger schweißtreibendes Fahrerlebnis. Sie sind wendig, schnell genug und Platz für kleine Einkäufe findet sich auch in einem Korb. Parkplätze sind kein Problem und das ist ein Vorteil, der kaum zu überbieten ist. Bei der Anschaffung eines Cityflitzers sind die Experten mit ihrer Meinung die richtigen Ansprechpartner. Bedarf und Typauswahl sind so angemessen berücksichtigt.

Welche Vorschriften gelten für Elektro Scooter?

Alle Wege, die zum Fahrradfahren gedacht sind, können mit dem Elektro Scooter befahren werden. Das sind Fahrradstraßen, Radfahrstreifen oder Radwege. Als Ausnahme gilt hier, dass auch die Fahrbahn genutzt werden darf, wenn keine Fahrradwege etc. vorhanden sind. Nicht erlaubt sind: Fußgängerzonen und in verkehrter Richtung die Einbahnstraßen. Wo extra für Radfahrer die Fahrt erlaubt ist, gilt das ebenfalls für die Elektro Scooter. Modelle mit Straßenzulassung sind von dieser Regelung ausgenommen. So weit die Aussagen eines großen Automobilklubs. Eine Vorschrift zum Tragen eines Schutzhelmes gibt es bislang nicht. Es empfiehlt sich aus Gründen der Sicherheit aber immer einen Helm zu tragen. Ein Führerschein ist nicht vorgeschrieben und Jugendliche ab 14 Jahren dürfen damit fahren. Als allgemeine Vorschrift ist die Straßenverkehrsordnung wichtig. Das lernt man als Radfahrer und mit dem E-Scooter ist es analog.

Umgang mit Alkohol

Genau wie jeder Autofahrer hat der Benutzer von einem Elektro Scooter sich an die Vorgaben zu halten. Die Grenzwerte sind einheitlich.

  • Fahren mit 0,5 bis zu 1,09 Promille ohne alkoholbedingte Auffälligkeiten zeigt eine Ordnungswidrigkeit an.
  • Der Bußgeldbescheid mit einer Strafe von 500 €, Fahrverbot von einem Monat und in der Flensburger Behörde 2 Punkte auf das Konto ist sicher.
  • Eine Straftat liegt bereits bei 0,3 Promille vor, wenn alkoholbedingte Ausfallerscheinungen bemerkt werden.
  • Ein Fahrer mit 1,1 Promille auf einem Elektro Scooter begeht eine Straftat.
  • Unter 21 Jahren und als Neuling mit Führerschein in der Probezeit gilt immer 0,0 Promille.

Diese eindeutigen Regelungen sind unbedingt zu erlernen, wenn man als Teilnehmer am Straßenverkehr unterwegs ist.

Fahrer der E-Scooter müssen viele Fakten beachten

Eine besondere Gefährlichkeit auf den Wegen, die auch Fahrradfahrer benutzen, ist die fast geräuschlose Fahrweise. Das kurze und abrupte Bremsen bei den elektrisch betriebenen Rollern ist ebenfalls ein Gefahrenmoment. Das Fahren ist nur auf den Wegen erlaubt, die Fahrradfahrer ebenfalls benutzen. Hier gilt eine besondere Rücksichtnahme und mit Klingel o.ä. muss man sich bemerkbar machen. Im Sprachgebrauch ist der Begriff »Roller« üblich. Nur hier ist die Unterscheidung zu den elektrisch betriebenen Motorrollern zu beachten. Für die City Flitzer ist die Unterscheidung nach Straßenzulassung oder ohne ein wichtiger Fakt. Die Beratung durch Experten ist hier sinnvoll.